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Geschichte

Noch war der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 den damaligen Zeitgenossen in bester Erinnerung. Spuren davon zeigten sich auch im Rheintal mit der Internierung der legendären Bourbaki-Armee.

Aussenpolitische Misserfolge im vorangehenden Jahrzehnt liessen ein neues Gefühl von eidgenössischer Zusammengehörigkeit erwachen. In diesem Gefühl entstand die letzte Totalrevision unserer Bundesverfassung von 1874, welche vom Volk gut geheissen wurde. Schliesslich setzte die Militärorganisation vom 13. November 1874 allen Zweideutigkeiten ein Ende und schuf den alles bestimmenden Artikel 104:

„Die Kompagnieoffiziere und die gewehrtragenden Unteroffiziere und Soldaten der Infanterie des Auszuges und der Landwehr sind in den Jahren, in denen sie keinen anderen Militärunterricht erhalten, zu Schiessübungen, sei es in freiwilligen Schiessvereinen oder in besonders anzuordnenden Vereinigungen, verpflichtet - Die Einrichtung dieser Übungen, sowie die Anzahl der abzugebenden Schüsse, sind durch ein Reglement geordnet“

Damit waren Richtlinien festgelegt für eine neue, fortschrittliche Auffassung der Pflege des Schiesswesens in der Schweiz. Jeder Schiessverein sollte zu einer Bildungsstätte für Schützen werden; zu einer Pflegestätte des Schützengeistes, der allein den Schiessbetrieb lebendig macht; Gesinnung, Wille zur Eigenständigkeit und nicht zuletzt eben auch eidgenössische Vorschriften halfen gleichermassen mit, auch den Rheintalischen Schützenverband entstehen zu lassen.

Gerade deshalb waren es führende Köpfe in Militär und Politik, welche als erste Steuer und Ruder in ihre Hände nahmen. Trotzdem hatte der Rheintalische Schützenverband seine Krisen zu überwinden. Ein- und Austritte wechselten ab in bunter Folge, oftmals waren es unbedeutende Meinungsverschiedenheiten, welche dazu Anlass gaben. Die Sektionswettschiessen waren es aber immer wieder, welche die Vereine zusammenführten.

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